Aufnahmeantrag
KK-Schützenverein Neumorschen 1928 e.V.
Anmeldung
Hiermit melde ich mich als ordentliches Mitglied im
KK-Schützenverein Neumorschen 1928 e. V. an.
Tag der Anmeldung:________________Geb.-Datum: _____________
Name:_____________________Vorname:_______________________
Strasse:_____________________________ Wohnort:___________________
Unterschrift:____________________________
(Unterschrift des Erziehungsberechtigten):____________________________
Einzugsermächtigung
Hiermit melde ich mich als ordentliches Mitglied im Verein KKSV 1928 Neumorschen e.V. an.
Hiermit erlaube ich dem Schützenverein 1928 von Neumorschen e.V. den Beitrag per Lastschriftverfahren einzuziehen.
Institut:___________________________________
IBAN:_____________________________________
Bank:____________________________________
Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 24 € für Erwachsene.
Mitglieder bis 18 Jahre zahlen einen ermäßigten Beitrag von 12 €
Abmeldungen können nur schriftlich zum Jahresende erfolgen.
Unterschrift:_____________________________________________
Kontoinhaber:____________________________________________
Aufnahme in die Jugendabteilung
mein Kind ist Mitglied im KK Schützenverein Neumorschen 1928 e.V.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind:
O Mit Luftdruck/Co2 Sportgeräten den Schiessport ausübt und an Wettkämpfen teilnimmt.
Anmerkung: Im KK Schützenverein Neumorschen 1928 e.V. wird der Schiessport ausschließlich mit Luftdruck Gewehren ausgeübt. Der Sport des Schießens fördert die Konzentration und Koordination ihres Kindes. Im Schützenverein Neumorschen wird Ihr Kind unter Aufsicht an diesen Sport heran geführt und lernt ein verantwortungsbewusstes umgehen mit den Sportgeräten(Luftdruckgewehren).
Beim Besuch befreundeter Vereine kann es möglich sein, dass Ihr Kind mit Klein- oder Großkalibrigen Waffen in Berührung kommt. Wenn Ihr Kind mit diesen nicht schießen darf, so streichen Sie bitte.
O Teilnahme am Vereinsleben
Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind/Jugendlicher an Veranstaltungen des Vereinslebens teilnimmt. Dies umfasst Veranstaltung die im Rahmen des Vereinslebens auftreten und anfallen. Das können z.B. der Besuch des Bundesligaschießens, Kino, Veranstaltungen zum Wohl der Jugendarbeit, Schwimmen im Frei- oder Hallenbad, Teilnahme an Dorfschießen oder Besuch bei befreundeten Vereinen sein.
Bei allen Veranstaltungen besteht Aufsicht durch die Jugendbetreuer des Vereins.
Auf vorhandene Allergien oder die wichtige Einnahme von Tabletten oder ähnlichem weise ich die Betreuer des KK Schützenvereins 1928 e.V. hin.
Nur bei Jugendlichen ab 16 Jahren:
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG nach § 27 Absatz 3 Satz 1 und 2 WaffG
Für unser Kind bzw. unsere(n) Jugendliche(n)1
Vorname: ................................................................................................
Name: ................................................................................................
Geb.Datum: ................................................................................................
PLZ/Wohnort: ................................................................................................
Straße: ................................................................................................
Telefon‐Nr.: ................................................................................................
geben wir bis auf Widerruf unser Einverständnis, an den von dem
KKSV Neumorschen 1928 e.V.
angesetzten Übungs‐ und Wettkampfschießen auf der vereinseigenen und anderen offiziellen Schießanlagen bzw. im sportlichen und überfachlichen Bereich, wie Gymnastik, Radfahren, Kinobesuch u.ä., die innerhalb der normalen Schießzeit liegen, im Beisein einer entsprechenden Aufsichtsperson im Rahmen des Waffengesetzes und des Jugend‐schutzgesetzes teilzunehmen und bestätigen dies mit unserer Unterschrift.
.................................................................................. , ......................................... (Ort) (Datum)
Die Sorgeberechtigten:
............................................................ ................................................................ ___________________________________________________________________________________________ 1 § 27 WaffG. „Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher
und zur Kinder‐ und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind,
das Schießen in Schießstätten mit Druckluft‐, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6mm (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung,
wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader‐Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahrt werden.