Aufnahmeantrag


KK-Schützenverein Neumorschen 1928 e.V.

 
 
Anmeldung


Hiermit melde ich mich als ordentliches Mitglied im
KK-Schützenverein Neumorschen 1928 e. V. an.


Tag der Anmeldung:________________Geb.-Datum: _____________

Name:_____________________Vorname:_______________________

Strasse:_____________________________ Wohnort:___________________

Unterschrift:____________________________

(Unterschrift des Erziehungsberechtigten):____________________________


 
 
Einzugsermächtigung

Hiermit melde ich mich als ordentliches Mitglied im Verein KKSV 1928 Neumorschen e.V. an.

Hiermit erlaube ich dem Schützenverein 1928 von Neumorschen e.V. den Beitrag per Lastschriftverfahren einzuziehen.

Institut:___________________________________

IBAN:_____________________________________

Bank:____________________________________

Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 24 € für Erwachsene.
Mitglieder bis 18 Jahre zahlen einen ermäßigten Beitrag von 12 €

Abmeldungen können nur schriftlich zum Jahresende erfolgen.

Unterschrift:_____________________________________________

Kontoinhaber:____________________________________________

Aufnahme in die Jugendabteilung

mein Kind ist Mitglied im KK Schützenverein Neumorschen 1928 e.V.

 

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind:

O Mit Luftdruck/Co2 Sportgeräten den Schiessport ausübt und an Wettkämpfen teilnimmt.

Anmerkung: Im KK Schützenverein Neumorschen 1928 e.V. wird der Schiessport ausschließlich mit Luftdruck Gewehren ausgeübt. Der Sport des Schießens fördert die Konzentration und Koordination ihres Kindes. Im Schützenverein Neumorschen wird Ihr Kind unter Aufsicht an diesen Sport heran geführt und lernt ein verantwortungsbewusstes umgehen mit den Sportgeräten(Luftdruckgewehren).

Beim Besuch befreundeter Vereine kann es möglich sein, dass Ihr Kind mit Klein- oder Großkalibrigen Waffen in Berührung kommt. Wenn Ihr Kind mit diesen nicht schießen darf, so streichen Sie bitte.

O Teilnahme am Vereinsleben

Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind/Jugendlicher an Veranstaltungen des Vereinslebens teilnimmt. Dies umfasst Veranstaltung die im Rahmen des Vereinslebens auftreten und anfallen. Das können z.B. der Besuch des Bundesligaschießens, Kino, Veranstaltungen zum Wohl der Jugendarbeit, Schwimmen im Frei- oder Hallenbad, Teilnahme an Dorfschießen oder Besuch bei befreundeten Vereinen sein.

Bei allen Veranstaltungen besteht Aufsicht durch die Jugendbetreuer des Vereins.
Auf vorhandene Allergien oder die wichtige Einnahme von Tabletten oder ähnlichem weise ich die Betreuer des KK Schützenvereins 1928 e.V. hin.

 



Nur bei Jugendlichen ab 16 Jahren:


EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG  nach § 27 Absatz 3 Satz 1 und 2 WaffG   
  Für unser Kind bzw. unsere(n) Jugendliche(n)1  
 
 
 
 
Vorname:  ................................................................................................ 
 
Name:   ................................................................................................ 
 
Geb.Datum:  ................................................................................................ 
 
PLZ/Wohnort:  ................................................................................................ 
 
Straße:   ................................................................................................ 
 
Telefon‐Nr.:  ................................................................................................ 

    geben wir bis auf Widerruf unser Einverständnis, an den von dem  
 
KKSV Neumorschen 1928 e.V.  
 
angesetzten Übungs‐ und Wettkampfschießen auf der vereinseigenen und anderen offiziellen Schießanlagen  bzw. im sportlichen und überfachlichen Bereich, wie Gymnastik, Radfahren, Kinobesuch u.ä., die innerhalb der  normalen Schießzeit liegen, im Beisein einer entsprechenden Aufsichtsperson im Rahmen des Waffengesetzes  und des Jugend‐schutzgesetzes teilzunehmen und bestätigen dies mit unserer Unterschrift.

      .................................................................................. ,    .........................................  (Ort)             (Datum)         
Die Sorgeberechtigten:     
............................................................       ................................................................      ___________________________________________________________________________________________    1 § 27 WaffG.    „Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher 
 
und zur Kinder‐ und Jugendarbeit für das  Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf 
  1.    Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, 
 
das Schießen in Schießstätten mit Druckluft‐,  Federdruckwaffen  und  Waffen,  bei  denen  zum  Antrieb  der  Geschosse  kalte  Treibgase  verwendet  werden  (Anlage  2  Abschnitt  2  Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),   

2.  Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen  bis zu einem Kaliber von 5,6mm (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung,
 wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt  und Einzellader‐Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner,    gestattet  werden,  wenn  der  Sorgeberechtigte  schriftlich  sein  Einverständnis  erklärt  hat  oder  beim  Schießen  anwesend  ist.  Die  verantwortlichen  Aufsichtspersonen  haben  die  schriftlichen  Einverständniserklärungen  der  Sorgeberechtigten  vor  der  Aufnahme  des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahrt werden.

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